Wir wissen,
wie man einen
Streit ausficht.
Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis
Als Personalverantwortliche sind Sie tagtäglich gefordert, Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis beantworten zu müssen. Wir unterstützen Sie schnell, pragmatisch, verständlich und kompetent von der Begründung des Arbeitsverhältnisses über dessen Durchführung bis zur Beendigung und auch noch darüber hinaus. Von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zeugnis: Im Tagesgeschäft wie bei Spezialfragen sind wir mit unserer langjährigen Erfahrung an Ihrer Seite.
Vertrauensvoll und auf Augenhöhe sind wir mit klaren Empfehlungen immer für Sie da, egal ob es z.B. um Fragen rund um den Urlaub, Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle, Personalabbau oder Know How-Schutz geht. Mit unserem arbeitsrechtlichen Blick für das Wesentliche gewinnen Sie Freiräume für Ihr unternehmerisches Handeln. Schulungen und Inhouse-Seminare runden unser facettenreiches Profil ab.
Datenschutz und Compliance
Die Schnittstelle zwischen Datenschutzrecht und Arbeitsrecht gewinnt nicht zuletzt durch die 2018 in Kraft getretene DS-GVO bei zunehmend IT-gestützter Arbeitsweise immer mehr an Bedeutung. Wir führen Sie rechtssicher durch den Dschungel der zu beachtenden Regularien im Umgang mit personenbezogenen Daten, Auskunftsverlangen und Datenschutzfragen, z.B. im Zusammenhang mit mobilem Arbeiten.
Ferner gewinnen Compliance-Richtlinien zunehmend an Bedeutung; Prävention ist dabei genauso wichtig wie die Kontrolle und Sanktionen bei Verstößen gegen Schutzvorschriften, z.B. der gesetzliche Mindestlohn, Vorschriften zur Antidiskriminierung im AGG, bei der Mitarbeiterüberwachung oder der Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, um nur einige zu nennen. Unsere Spezialisten sorgen dafür, dass Sie die gesetzlichen Leitplanken erkennen und Konflikte vermeiden
Prozessführung und außergerichtliche Konfliktlösung
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit vor allen Arbeitsgerichten sowie vor Verwaltungs- und Sozialgerichten in sämtlichen Instanzen (z.B. Personalvertretungs-, Schwerbehinderten- oder Sozialversicherungsrecht). Mit unserer langjährigen Prozesserfahrung können Sie sich sicher und kompetent begleitet fühlen.
Auch außergerichtlich können Sie sich ganz auf unser strategisches Verhandlungsgeschick verlassen. Uns liegt daran, langwierige Rechtsstreitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen, sondern Konflikte schnell und effektiv beizulegen und dabei Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen, egal ob im Rahmen von Tarifverhandlungen, in Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder Ihren Arbeitnehmern.
Restrukturierungen, Betriebsänderungen und Due Diligence
Wir beraten und begleiten Unternehmen bundesweit bei Restrukturierungen und Betriebsänderungen, insbesondere bei Verlagerungen, Betriebsschließungen, Reorganisationen oder Rationalisierungsmaßnahmen.
In enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsabteilungen begleiten wir Sie bundesweit bei (inter-)nationalen Betriebs- oder Unternehmenskäufen oder -verkäufen, bei Anteilskäufen oder – verkäufen sowie bei gesellschaftsrechtlichen Umwandlungen jeglicher Art. Im Vordergrund steht dabei stets die gründliche und systematische arbeitsrechtliche Due Diligence, mit der wir für Sie solide und aussage-kräftige Grundlagen für alle arbeitsrechtlichen Entscheidungen schaffen.
Betriebliche Mitbestimmung, Tarifvertragsverhandlungen
Die betriebliche Mitbestimmung liegt uns ganz besonders am Herzen. Im Vordergrund steht für uns, Sie dabei zu unterstützen, Streitigkeiten und Konflikte mit ihren Kollektivorganen (Betriebsrat, Personalrat, JAV, Schwerbehindertenvertretung, etc.) zu verhindern, die konstruktive Zusammenarbeit mit diesen Organen zu fördern und gemeinsam vernünftige und kreative Lösungen zu schaffen.
Wir begleiten Sie bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen oder – wenn keine andere Lösung mehr möglich ist – auch in der Einigungsstelle oder beim Arbeitsgericht. Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit den Gewerkschaften sind meist grundsätzlicher Natur und verlangen einen guten Überblick über die häufig weitreichenden Konsequenzen der Tarifabschlüsse. Mit diesem Anspruch beraten und begleiten wir Arbeitgeber und Verbände bei Tarifabschlüssen, Tarifkonflikten oder im Falle unvermeidbarer Arbeitskampfmaßnahmen
Öffentliches Arbeitsrecht, Beamtenrecht und Arbeitsrecht im kirchlichen sowie karitativen Bereich
Sowohl das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst einschließlich des Beamtenrechts als auch das Arbeitsrecht der Kirchen und der karitativen Einrichtungen unterliegen umfassenden Besonderheiten, was schon beim Bewerbungsverfahren beginnt.
Aufgrund unserer langjährigen Expertise als Berater von zahlreichen Gemeinden, Ämtern, öffentlichen Einrichtungen und diakonischen Arbeitgebern profitieren Sie von unserem erheblichen Wissensvorsprung. Wir kennen die typischen Haftungs- und Fristenfallen bei der Arbeitnehmervertretung sowie tarifliche Besonderheiten und bewahren Sie so vor folgenschweren Versäumnissen.
Sozialversicherungsrecht in der Personalpraxis
Unser Blick auf Ihr Unternehmen endet nicht bei den Arbeitsschutzbestimmungen, sondern schließt das gesamte Sozialversicherungsrecht mit ein. Um Verträge optimal zu gestalten und dabei Risiken zu vermeiden, beraten wir Sie von Anfang an.
Dies gilt nicht nur für das bekannte Problem der Scheinselbstständigkeit oder für die Vorbereitung von Betriebsprüfungen, sondern umfasst das Renten-, Kranken-, Arbeitsförderungs- und Unfallversicherungsrecht mit allen Schnittstellen zum Arbeitsrecht. Dies ist aufgrund unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes selbstverständlich. Auch helfen wir Ihnen dabei, Aufhebungsvereinbarungen oder Altersbefristungen sozialversicherungsrechtlich für beide Parteien optimal zu gestalten.
Internationales Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht macht keinen Halt vor deutschen Grenzen. Der Fachkräftemangel und die globale Weltwirtschaft machen es erforderlich, Mitarbeitende zu entsenden, mobiles Arbeiten im Ausland zu ermöglichen oder Fachkräfte aus Drittstaaten anzuwerben.
Wir begleiten Sie auf dem behördlichen Weg und führen Sie durch den Antragsdschungel bei den Voraussetzungen für die Blaue Karte EU oder ICT-Karte, gestalten Entsendevereinbarungen und vermitteln auch Dienstleister aus dem Ausland für das Meldeverfahren. Neben dem Ausländerrecht vergessen wir natürlich nicht den Blick auf das internationale Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht.