Kanzlei EnGarde. 12. Oktober 2023, 17 Uhr

Hinweisgeberschutzgesetz – Umsetzung in Ihrem Unternehmen

Seit Inkrafttreten des  Hinweisgeberschutzgesetzes zum 2. Juli 2023 sind Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten verpflichtet, eine Meldestellefür Compliance Verstöße einzurichten. Ab dem 17.
Dezember 2023 gilt diese Pflicht auch für Unternehmen ab 50 Beschäftigten.

Herr Dr. Michels hat als Chief Integrity and Compliance Officer für die gesamte Volkswagen Gruppe und Marken u. a. neben dem Aufbau einer konzernweiten Compliance Organisation auch die Einführung des Hinweisgeberschutzsystems verantwortet. Er berichtet aus seiner Arbeit und gibt praktische Tipps zur Um-setzung eines rechtssicheren Meldesystems und zur Aufklärung von Verstößen.

Zu Gast: Dr. Kurt Michels, Volkswagen Group
Chief Integrity and Compliance Officer

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